In Ihrer Gewerbeanmeldung muß eine Anmeldung als :
Caravanhandel - Wohnmobilhandel
Campingplatzbetreiber
oder KFZ Werkstatt / Karosseriebau
stehen !!!
Jede Kundengruppe hat gesonderte Konditionen. Ihre Einstufung erhalten Sie dann per E-Mail.
Vorraussetzungen für den Bezug von Ersatzteilen:
Ersatzteile werden für den gewerblichen Bedarf nur abgegeben, wenn diese von dem registrierten Händler selber für eine Fahrzeugreparatur im Kundenauftrag oder für eine Reparatur aus eigenem Fahrzeugbestand genutzt werden.
Der einfache Weiterverkauf an Endverbraucher ist nicht erlaubt und führt bei Kenntnisname zum sofortigen Lieferstop und Schließung des Händlerkontos.
Registrierungen von sogenannten Vermittlern oder Wiederverkäufern werden nicht angenommen.
1. Einstufungsbedingungen für Caravanfachhändler:
Gewerbeanmeldung als Caravanhändler
Verkauf von Wohnwagen oder Wohnmobilen auf eigener Website oder einem entsprechenden Portal
Händlervertrag über mindestens 1 Neufahrzeugmarke, oder mindestens 1 Servicevertrag für Wohnwagen oder Wohnmobile